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Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Die Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach sind selbständige Gebietskörperschaften mit eigenem Bürgermeister, eigenem Gemeinderat und eigenem Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen). Sie erheben eigene Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) und Abgaben.

Um selbständig bestehen zu können, und aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen sind die beiden Gemeinden zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen, das heißt, die Verwaltungsaufgaben werden mit einer gemeinsamen Personal- und Sachausstattung erledigt, wobei jedoch immer die Beschlüsse der einzelnen Gemeinderäte auszuführen sind. Lediglich die staatlich übertragenen Aufgaben führt die Verwaltung in eigener Verantwortung aus.

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